E-Bike-Vorschriften in der Schweiz: Nützliche Tipps rund um die aktuelle Gesetzgebung
In der Schweiz gibt es verschiedene Vorschriften, Gesetze und Verordnungen, welche du beim E-Bike- Fahren beachten solltest. Wir fassen für dich die wichtigsten zusammen und erklären, wie du dein E-Bike am besten so ausrüstest, dass du sicher, sichtbar und regelkonform unterwegs bist.
Was ändert genau am 1. April 2022?
Zuerst interessieren dich bestimmt die neuesten Regeln, welche seit dem 1. April 2022 gelten. Das neue Gesetz besagt, dass alle E-Bike Lenkerinnen und Lenker ein fix-installiertes Velo-Licht haben und dieses auch tagsüber einschalten müssen. Diese Pflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Dazu gehören auch Feldwege oder Bike-Trails.
Was muss beim Licht beachtet werden?
Die Lichter müssen fest am E-Bike angebracht sein. Spezifisch sind dies vorne ein weisses und hinten ein rot leuchtendes, ruhendes Licht. Blinklichter oder Lichter am Helm sind nur als Zusatzbeleuchtung erlaubt. Tagsüber reicht es, wenn lediglich das vordere Licht eingeschaltet ist. Der Bund empfiehlt aber, immer das Vorder- und Rücklicht einzuschalten. Da du so noch besser sichtbar bist.
Was bedeutet «fest angebracht»?
Auch Anstecklichter gelten als «fest angebracht», vorausgesetzt sie sind am Elektrovelo angebracht. Anstecklichter am Körper oder Velohelm sind somit unzulässig. Wenn dein E-Bike keine fest installierte Lichtanlage hat, findest du in der Box unten Tipps für Alternativen.
Mein E-Bike hat ein fest installiertes Licht. Ändert sich für mich etwas?
Viele der City-E-Bikes haben bereits eine festinstallierte Lichtanlage. Somit musst du lediglich darauf achten, diese auch tagsüber einzuschalten!
Was geschieht, wenn ich die Regeln nicht einhalte?
Wenn du ohne Licht mit deinem Elektro-Velo unterwegs bist, kannst du mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken gebüsst werden.
Gibt es nicht auch noch neue Vorschriften bezüglich Tachos für E-Bikes?
Das stimmt, diese treten aber erst ab 2024 in Kraft. E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h müssen ab dann mit einem Tacho ausgerüstet sein. Wenn du mehr darüber lesen willst, empfehlen wir dir diesen Blog-Artikel von Veloplus.
Dein E-Bike hat keine fest installierte Lichtanlage?
Zwei Möglichkeiten nachzurüsten:Es gibt zwei Möglichkeiten, um das Licht bei einem E-Bike nachzurüsten. Gerade bei E-Mountainbikes oder E-Rennrädern sind diese oft nicht fest installiert Ein Anstecklicht mit Batterien oder Akku am Lenker montieren.Anstecklichter sind relativ preisgünstig. Die Preisspanne ist aber auch hier gross. Wenn dir nicht nur deine eigene Sichtbarkeit, sondern auch die Ausleuchtung der Strasse wichtig ist, solltest du etwas mehr investieren. Achte zudem darauf, dass das Licht auch zur Seite hin abstrahlt. Denn oft werden E-Bike-Fahrende von der Seite zu spät gesehen. Schau dir dazu auch den Velolicht-Test des TCS an. Anstecklichter haben den Nachteil, dass du einen weiteren Akku nachladen oder regelmässig Batterien kaufen musst. Ein festes Licht montieren, das vom E-Bike-Akku gespeist wird.Ja, es ist möglich ein E-Bike mit einem Scheinwerfer nachzurüsten, der direkt mit dem Akku des E-Bikes verbunden wird. Das ist natürlich viel praktischer. So musst du immer nur den Hauptakku laden und das Licht wird dir am Bahnhof auch nicht einfach vom E-Bike gestohlen. Akkulichter brauchen im Verhältnis zum Motor relativ wenig Strom. Daher beeinflusst der Scheinwerfer die Reichweite nur minimal. Die Nachrüstung ist allerdings relativ kompliziert und daher auch teuer. |
welche Regeln gelten wenn ich ohne Batterie fahre
Guten Tag!
Alle Informationen zum neuen Gesetz finden Sie unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-87253.html.
Weiter informieren können Sie sich zum Beispiel beim BFU: https://www.bfu.ch/de/services/rechtsfragen/e-bike-gesetz-schweiz oder auch bei ebuikeguide.ch: https://www.ebikeguide.ch/e-bike-grundlagen/e-bike-gesetzliche-grundlagen-schweiz
Liebe Grüsse
Dein Team von MADE VISIBLE by TCS